Nationale Umsetzung
Österreich: European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) gilt EU-weit. Die nationale Umsetzung hier ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) (Accessibility Act).
Rechtsgrundlage
BaFG
Was gefordert wird
Wie jede Umsetzung des EAA in einem EU-Mitgliedstaat verlangt dieses Gesetz, dass betroffene digitale Dienste WCAG 2.1 AA (über die harmonisierte Norm EN 301 549) erfüllen und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die diese Konformität sowie den Meldeweg für Probleme beschreibt.
Die EU-weite Frist war der 28. Juni 2025 — sie gilt für betroffene Unternehmen bereits heute.
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