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BFSG erklärt: Die deutsche EAA-Umsetzung für Website-Betreiber

Veröffentlicht am 15.8.2026 · Von Cluesia Team

Was das BFSG ist

Wenn Ihr Unternehmen Kunden in Deutschland bedient, erreicht Sie der European Accessibility Act über ein bestimmtes Gesetz: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – am 16. Juli 2021 verabschiedet und für erfasste private Dienstleistungen seit dem 28. Juni 2025 anwendbar.

Das BFSG ist kein eigener Standard neben dem EAA, sondern die deutsche Umsetzung. Die Kernpflicht ist überall in der EU dieselbe: Konformität mit WCAG 2.1 AA (über die harmonisierte Norm EN 301 549) und eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung.

Für wen es gilt

Der EAA – und damit das BFSG – erfasst bestimmte Kategorien digitaler Dienste, vor allem E-Commerce. Die allgemeine Ausnahme gilt für echte Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €. Beide Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein – ein Unternehmen mit 5 Beschäftigten und 3 Mio. € Umsatz fällt weiterhin unter das Gesetz.

Das, was Ihnen kaum jemand sagt

Deutschland fördert mit der BAFA-Beratungsförderung, einem bundesweiten Programm, das bis Ende 2026 läuft. Es erstattet 50 % der förderfähigen Barrierefreiheitskosten in den alten Bundesländern und 80 % in den neuen Bundesländern, bis zu 2.800 € pro Vorhaben. Bayern bietet zusätzlich den Digitalbonus Bayern (bis Ende 2027) mit bis zu 50 % der Ausgaben, gedeckelt bei 7.500 €.

Klar gesagt: Das Audit eines deutschen KMU kann nach der Förderung nur wenige hundert Euro Eigenkosten verursachen – und es wird aus einem Fördertopf bezahlt, nicht aus einer freien Ausgabenentscheidung. Kaum ein Anbieter in diesem Markt spricht darüber.

Was Sie tatsächlich brauchen

Dieselben drei Dinge, die jede EAA-Rechtsordnung verlangt: einen echten Bericht nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549, eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung, die ausdrücklich das BFSG nennt, und einen Plan, mindestens alle 5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen Ihrer Website neu zu bewerten.

So sieht die BFSG-Angabe in einer erstellten Barrierefreiheitserklärung aus →

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