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Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme des EAA für Ihre Website?

Veröffentlicht am 25.8.2026 · Von Cluesia Team

Wer online liest, „kleine Unternehmen sind vom EAA ausgenommen", liest etwas Richtiges – die tatsächliche Regel ist aber enger und strenger, als dieser Satz vermuten lässt. Hier steht genau, was die Ausnahme abdeckt, basierend auf der Definition des Kleinstunternehmens in der Richtlinie selbst.

Die genauen Schwellenwerte

Um nach dem EAA als Kleinstunternehmen zu gelten, müssen beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Weniger als 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente – Teilzeit- und Vertragskräfte zählen anteilig, nicht als ganzer Kopf)
  • Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €

Beides muss zusammen zutreffen. Ein Unternehmen mit 6 Beschäftigten und 5 Mio. € Jahresumsatz qualifiziert sich nicht. Ein Unternehmen mit 40 Beschäftigten und 1,5 Mio. € Umsatz ebenfalls nicht. Es ist ein „und", kein „oder".

Was die Ausnahme tatsächlich abdeckt

Hier stolpern viele: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für in Verkehr gebrachte Produkte. Wenn Ihr Unternehmen physische Produkte online verkauft, können die Produkte selbst (und je nach Produktkategorie Teile ihres Verkaufs) weiterhin unter die EAA-Anforderungen fallen, auch wenn Sie für den Dienstleistungsteil Ihres Geschäfts als Kleinstunternehmen gelten. Die Ausnahme ist enger als „mein Unternehmen ist klein, also betrifft mich das nicht".

Keine Übergangsfrist beim Wachstum

Diese Einzelheit überrascht wachsende Unternehmen: Die Ausnahme ist keine einmalige Qualifikation, die Sie behalten. Sobald Sie eine der Schwellen überschreiten – den 10. Beschäftigten oder den Tag, an dem Ihr Jahresumsatz 2 Mio. € übersteigt –, gilt die Ausnahme ab diesem Zeitpunkt vollständig nicht mehr. Es gibt kein Übergangsfenster, um die Website nachträglich in Ordnung zu bringen. Wenn Sie ein Unternehmen mit 9 Beschäftigten sind und sich 2 Mio. € Umsatz nähern, sollten Sie die EAA-Umsetzung vorbereitet haben, bevor Sie die Grenze überschreiten, nicht danach.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich qualifizieren

Einige häufige Situationen, auf die man achten sollte:

  • Sie sind heute ein Kleinstunternehmen, planen aber in diesem Jahr Neueinstellungen oder mehr Umsatz. Besser jetzt vorbereiten, als hektisch zu reagieren, wenn Sie eine Schwelle überschreiten.
  • Sie gehören zu einem Unternehmensverbund. „Beschäftigte" und „Umsatz" für die Ausnahme müssen je nach Konzernstruktur womöglich auf Gruppenebene bewertet werden, nicht nur für die einzelne juristische Person, der die Website gehört – hier ist rechtliche Beratung für Ihre konkrete Struktur wichtiger als jede allgemeine Erklärung.
  • Sie verkaufen Produkte, nicht nur Dienstleistungen. Lesen Sie den Absatz oben noch einmal – der auf Dienstleistungen beschränkte Anwendungsbereich kann bedeuten, dass die Ausnahme weniger abdeckt, als Sie angenommen hatten.

Wenn Sie nicht ausgenommen sind

Die technische Anforderung des EAA ist WCAG 2.1 AA – derselbe Standard, unabhängig von der Unternehmensgröße. Für kleinere Unternehmen, die die Ausnahme nicht nutzen können, gibt es keine niedrigere technische Hürde. Die Arbeit wird nicht leichter, weil Sie klein sind; es geht darum, zu wissen, wo Sie tatsächlich stehen. Starten Sie einen kostenlosen Check, um zu sehen, ob Ihre Website bereits eine Barrierefreiheitserklärung hat, oder sehen Sie sich die Preise an für ein vollständiges Audit.

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