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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Abmahnung wegen BFSG erhalten?

Was in dem Schreiben steht, warum fast immer dieselbe Stelle beanstandet wird — und was Sie zuerst prüfen sollten.

Der häufigste Vorwurf betrifft ein einziges Dokument

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sechs Wochen später verschickten spezialisierte Kanzleien die ersten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Onlineshops. Eine zweite Welle läuft seit Februar 2026.

In den bisher bekannten Fällen ist der mit Abstand häufigste Vorwurf die fehlende oder unvollständige Barrierefreiheitserklärung nach § 14 BFSG — schlicht deshalb, weil sie sich von außen in Sekunden nachweisen lässt, ohne Ihren Shop technisch prüfen zu müssen. Erst in zweiter Linie geht es um konkrete WCAG-Verstöße wie fehlende Alt-Texte, zu geringe Kontraste oder leere Links.

Womit Sie rechnen müssen

Erste Welle (ab August 2025)
rund 595 € Vergleichsforderung
Zweite Welle (ab Februar 2026)
rund 2.700 € bei 50.000 € Streitwert
Gesamtkosten je Abmahnung (Rechts- und Prüfkosten)
3.500–20.000 €
Bußgeld der Marktüberwachung
bis 100.000 €

Wichtig zur Einordnung: Ob BFSG-Verstöße überhaupt über das Wettbewerbsrecht (UWG) abmahnfähig sind, ist gerichtlich bislang nicht abschließend geklärt. Eine Abmahnung ist also eine Forderung, kein Urteil.

Was Sie zuerst tun sollten

  1. Fristen notieren. In den bekannten Fällen lagen typischerweise 10 Tage für die Zahlung und drei Monate für die technische Umsetzung dazwischen. Die Frist läuft ab Zugang.
  2. Nichts vorschnell unterschreiben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung bindet Sie in der Regel dauerhaft und mit Vertragsstrafe.
  3. Anwaltlich prüfen lassen. Für Wettbewerbs- und IT-Recht, nicht allgemein. Das ersetzt keine Software und diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
  4. Den beanstandeten Zustand belegen und beheben. Unabhängig vom Ausgang bleibt die Pflicht bestehen — und eine dokumentierte Prüfung ist das, womit Sie zeigen, was Sie wann getan haben.

Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Erklärung fehlt

Kostenlos, ohne Konto, in etwa einer Minute. Wir sagen Ihnen, ob auf Ihrer Website eine Barrierefreiheitserklärung verlinkt ist — der Punkt, der in den meisten Abmahnungen zuerst genannt wird.

Website kostenlos prüfen

Und darunter?

Eine fehlende Erklärung ist selten das einzige Problem — sie ist nur das am leichtesten nachweisbare. Ein vollständiger Bericht prüft Ihre Seiten automatisiert gegen WCAG 2.1 AA und EN 301 549, benennt jeden Fund mit dem genauen Erfolgskriterium und der EN-Klausel und ist als Nachweis dokumentiert, ab 290 € (statt 390 €).

Automatisierte Tests erfassen einen Teil der WCAG-2.1-AA-Kriterien. Für eine vollständige Bewertung ist zusätzlich eine manuelle Prüfung durch Fachleute erforderlich. Cluesia erstellt Prüfberichte und Dokumentation — wir sind keine Kanzlei und leisten keine Rechtsberatung.

BFSG-Abmahnung erhalten — was jetzt zu tun ist | Cluesia